Die älteste Urkunde des Thüringer Staatsarchives in Rudolstadt bezeugt, dass im Oktober 1068 der Flecken Gebstedt durch König Heinrich IV. an seinen Ritter und Truchsess „mit allem Zubehör als Hörigen beiderlei Geschlechts, Gebäude, Hofstätten, Wiesen, Weiden, Wasser, Mühlen, Kirchen, Einkünften und allen Nutzungen zu eigen gegeben und ihn völlig aus seinem Recht überlassen“ wurde. Diese Schenkung kam auf Bitten von der Kaiserin Agnes (Mutter König Heinrich IV.), des Merseburger Bischofs Werinher (Bruder Morichos) sowie anderen Personen seines Hofstaates zustande.
Moricho vererbte u.a. diesen Flecken seiner Tochter Paulina, der Gründerin des Klosters Paulinzella. Diese dotierte ihre Klostergründung wiederum u.a. mit den 24 Königshufen von Gebstedt. Heute würde man sagen, dass sie den gesamten Ort mit allem Hab und Gut sowie allen Einkünften wie Pacht und Steuern in eine Stiftung zum Wohl des Klosters eingebracht hat.
Dies ist auch der Hintergrund, warum es über Jahrhunderte einen Mönchshof mit Paulinzellaer Mönchen in Gebstedt gegeben hat, die u.a. auch das Patronatsrecht der Kirche St. Johannis in Gebstedt hatten.