Laut Lehfeld war Gebstedt 874 im Besitz vom Stift Fulda und diesem gegenüber zehntpflichtig. Wann der Besitzübergang vom Kloster Hersfeld zum Stift Fulda war, ist heute nicht mehr nachvollziehbar.
Quelle: Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens, Band II,S.424, Prof. Dr. P Lehfeld; Jena, Gustav Fischer, 1888